Work and Travel und Au-pair: Auslandskrankenversicherung für junge Reisende
Visumsregeln für Australien, Neuseeland und Kanada, was Au-pairs beachten müssen und welche Auslandskrankenversicherung junge Reisende brauchen.
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Das Wichtigste
- In Australien, Neuseeland und Kanada sollten Sie nicht mit vollständiger deutscher GKV-Kostenerstattung rechnen.
- Für bestimmte australische Visa gilt die Auflage 8501, wonach während des gesamten Aufenthalts ein ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen muss.
- In Neuseeland müssen Working-Holiday-Antragsteller aus Deutschland eine medizinische und umfassende Krankenhausversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer nachweisen.
- IEC-Teilnehmer in Kanada müssen für die gesamte Dauer eine Krankenversicherung haben, die medizinische Versorgung, Krankenhausaufenthalt und Rücktransport abdeckt; ohne Nachweis kann die Einreise verweigert werden.
- Die Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land – prüfen Sie sie für Ihr konkretes Visum.
CoverFar ist eine unabhängige Informationsseite, kein Versicherer und kein Makler. Über Visa und Aufenthaltstitel entscheiden die Behörden; was versichert ist, regeln die Versicherungsunterlagen.
Work and Travel und ein Au-pair-Aufenthalt sind für viele der erste längere Auslandsaufenthalt. Wer für mehrere Monate nach Australien, Neuseeland oder Kanada geht, braucht eine Krankenversicherung, die dort gilt – die gesetzliche Krankenversicherung zahlt außerhalb Europas in der Regel nicht. Dieser Leitfaden erklärt, was die Visumstellen der Zielländer verlangen und worauf Sie bei der Versicherung achten. Die Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land – prüfen Sie sie daher für Ihr konkretes Visum.
Warum die gesetzliche Krankenkasse hier nicht reicht
Die EHIC kann bei fortbestehender GKV während vorübergehender Aufenthalte im europäischen Geltungsbereich medizinisch notwendige Leistungen nach den örtlichen Regeln vermitteln. In Australien, Neuseeland und Kanada sollten Sie nicht mit vollständiger deutscher GKV-Kostenerstattung rechnen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Ihrem Status und organisieren Sie geeigneten Auslandsschutz.
Australien: Working-Holiday-Visum (Subclass 417 und 462)
Besucher Australiens sind in der Regel nicht über Medicare, das australische Gesundheitssystem, abgesichert und müssen Behandlungskosten selbst tragen. Das zuständige Ministerium empfiehlt Besuchern ohne Medicare-Anspruch ausdrücklich eine private Krankenversicherung. Für bestimmte Visa gilt die Auflage 8501, wonach während des gesamten Aufenthalts ein ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen muss. (Department of Home Affairs) Bei den Unterklassen 417 und 462 kann die Bedingung 8501 individuell auferlegt werden; prüfen Sie Ihren Visumbescheid. Home Affairs: Visa mit Bedingung 8501.
Wer mit einem Working-Holiday-Visum einreist, sollte den Schutz für die gesamte Aufenthaltsdauer abschließen und die Bedingungen genau prüfen. Die offiziellen Angaben zu Ihrem Visum finden Sie auf der Seite der Subclass 417 beziehungsweise Subclass 462.
Neuseeland: Working-Holiday-Visum
Für deutsche Antragsteller ist eine Kranken- und umfassende Krankenhausversicherung Pflicht. Alle Working-Holiday-Antragsteller – mit Ausnahme der Programme mit Irland, Japan, Malaysia und dem Vereinigten Königreich – müssen eine medizinische und umfassende Krankenhausversicherung nachweisen, die für die gesamte Aufenthaltsdauer gilt. Sie können aufgefordert werden, den Nachweis vor oder bei der Einreise vorzulegen. (Immigration New Zealand)
Immigration New Zealand erklärt, dass Personen mit befristetem Besuchs-, Studien- oder Arbeitsvisum im Allgemeinen keinen Zugang zu öffentlich finanzierter Gesundheitsversorgung haben. Prüfen Sie Ihre konkrete Berechtigung und die Bedingungen Ihres Visums.
Kanada: International Experience Canada (IEC)
Teilnehmende am IEC-Programm müssen für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts krankenversichert sein. Die Versicherung muss medizinische Versorgung, Krankenhausaufenthalt und Rücktransport (Repatriierung) abdecken. Den Nachweis müssen Sie bei der Einreise vorlegen können – wer keinen ausreichenden Schutz nachweisen kann, dem kann die Einreise verweigert werden. Kaufen Sie die Versicherung erst nach Erhalt des „Port of Entry“-Schreibens. (Government of Canada)
Deckt Ihre Police nur einen Teil der Aufenthaltsdauer ab, kann die Arbeitserlaubnis auf das Ende der Versicherung begrenzt werden. Kanada weist darauf hin, dass die Erlaubnis dann später nicht einfach deswegen verlängert werden kann. Ist ein Québec-Krankenversicherungsplan im Einzelfall verfügbar, ist zusätzlicher Schutz für die Rückführung erforderlich.
Au-pair: Was beim Versicherungsschutz zählt
Für Au-pairs unterscheiden sich Aufenthaltsrecht und Versicherungspflichten je nach Gastland. Die vom Auswärtigen Amt beschriebenen Regeln für Au-pairs in Deutschland gelten nicht automatisch für deutsche Au-pairs im Ausland. Klären Sie bei der zuständigen Behörde des Gastlandes und mit Ihrer Gastfamilie, welches Visum passt, wer die Police abschließt und bezahlt und ob Krankheit, Unfall und Tätigkeit abgedeckt sind.
Eine Zusage der Gastfamilie ersetzt weder die Prüfung der Arbeitserlaubnis noch den eigenen Versicherungsnachweis. Lassen Sie sich vor der Abreise Vertragsdauer, Tätigkeiten und Versicherungsschutz schriftlich bestätigen. Wenden Sie sich für die passende Visumkategorie an die zuständige Behörde des Ziellandes.
Worauf Sie beim Tarif achten sollten
Deutsche Anbieter wie HanseMerkur oder AXA bieten Auslandskrankenversicherungen für Work-and-Travel- und Au-pair-Aufenthalte an; Tarifdetails prüfen Sie beim jeweiligen Anbieter. Vergleichen Sie diese Punkte:
- Laufzeit: Der Tarif muss die gesamte Aufenthaltsdauer abdecken – nicht nur einen Teil davon.
- Geltungsbereich: Weltweiter Schutz, der Australien, Neuseeland und Kanada einschließt.
- Rücktransport: Kostenübernahme auch bei medizinisch sinnvollem Rücktransport.
- Aktivitäten: Prüfen Sie, ob typische Tätigkeiten – etwa Arbeit im Gastgewerbe oder Freizeitsport – mitversichert sind.
- Vorerkrankungen und Selbstbeteiligung: Wie geht der Tarif mit bestehenden Erkrankungen um, und fällt eine Selbstbeteiligung an?
Checkliste vor der Abreise
- Klären Sie, welches Visum Sie beantragen und welche Versicherungsauflagen es enthält.
- Prüfen Sie, bis wann und von wo der gewünschte Vertrag abgeschlossen werden kann.
- Lassen Sie sich eine Bescheinigung für die Visumstelle oder die Grenzbehörde ausstellen.
- Prüfen Sie, ob die Laufzeit Ihre gesamte Aufenthaltsdauer abdeckt, einschließlich An- und Abreise.
- Halten Sie die Versicherungsnummer und die Notrufnummer des Versicherers griffbereit.
- Informieren Sie sich über das Gesundheitssystem des Ziellandes, damit Sie im Notfall wissen, wohin Sie sich wenden.
Versicherungsnachweis für die Einreise
Eine Buchungsbestätigung allein beantwortet nicht unbedingt die Fragen der Grenzbehörde. Bitten Sie den Versicherer um eine Bescheinigung mit Ihrem Namen, den genauen Daten, dem räumlichen Geltungsbereich und einer Beschreibung der verlangten Leistungen. Vergleichen Sie diese Angaben mit den offiziellen Vorgaben Ihres Programms. Bei Kanada sollten Sie insbesondere medizinische Versorgung, Krankenhausbehandlung und Rückführung im Nachweis nachvollziehbar darstellen können. Speichern Sie Dokumente und Vertragsbedingungen offline und führen Sie eine Kopie mit. Ob ein Nachweis genügt, entscheidet die zuständige Behörde.
Jobs, Freizeit und Gastfamilie
Ein Aufenthalt kann bezahlte Arbeit, Kinderbetreuung, landwirtschaftliche Tätigkeiten und Sport verbinden. Fragen Sie den Versicherer für Ihre tatsächlichen Tätigkeiten nach Einschränkungen, statt sich auf die Bezeichnung „Work and Travel“ zu verlassen. Prüfen Sie getrennt, ob Unfallfolgen medizinisch versichert sind und ob eine Haftpflichtversicherung Schäden gegenüber Dritten erfasst. Das sind unterschiedliche Fragen. Lassen Sie bei Au-pair-Vermittlungen schriftlich festhalten, welche Versicherung die Gastfamilie organisiert und welche Person versichert ist. Fehlt ein Nachweis, klären Sie die Lücke vor Arbeitsbeginn.
Bei Krankheit und bei Planänderung
Notieren Sie die internationale Notrufnummer des Versicherers und fragen Sie, wann vor einer Krankenhausbehandlung Kontakt aufgenommen werden muss. Lesen Sie, wie Rechnungen eingereicht werden und ob Sie Kosten zunächst selbst tragen. Falls Sie die Reise verlängern, wechseln oder früher nach Hause fahren, prüfen Sie vor einer Änderung die Folgen für Visum und Versicherung. Besonders wichtig ist, dass eine Anschlussversicherung unmittelbar beginnt und nicht nur beantragt wurde. Bei Vorerkrankungen und Medikamenten sollten Sie die Behandlungsmöglichkeiten sowie Ausschlüsse vorab mit Arzt und Versicherer besprechen.
Fragen vor Vertragsabschluss
Lassen Sie sich die Bedingungen zusenden und prüfen Sie die Regeln für Ihre geplanten Jobs, Sportarten und Reisen. Klären Sie, ob eine Selbstbeteiligung je Behandlung oder je Versicherungsfall anfällt und ob ein Krankenhaus eine vorherige Zusage benötigt. Für einen Familienwechsel sollten Sie wissen, wen Sie informieren müssen. Lesen Sie die Ausschlüsse und verlangen Sie bei Unsicherheit eine schriftliche Antwort. Bewahren Sie die persönliche Bescheinigung und die Kontaktdaten der Notfallhilfe auch offline auf. So können Sie die Unterlagen an der Grenze und bei einer Behandlung vorzeigen.
Wenn Sie den Aufenthalt ändern, prüfen Sie die Auswirkungen auf Ihren Status und lassen Sie eine mögliche Anschlussversicherung vor Ablauf bestätigen. Die verbindlichen Visumbedingungen stehen in Ihrem Bescheid; die konkrete Entscheidung trifft die Behörde.
Offizielle Quellen
- Department of Home Affairs – Adequate health insurance for visa holders
- Department of Home Affairs – Working Holiday visa (subclass 417)
- Department of Home Affairs – Work and Holiday visa (subclass 462)
- Immigration New Zealand – Medical insurance for Working Holiday Visa
- Immigration New Zealand – Who can get public health care
- Government of Canada – IEC: Submit your work permit application
- Government of Canada – What type of insurance do I need for IEC?
- Auswärtiges Amt – Au-pair-Aufenthalt
- Verbraucherzentrale – Krankenversicherung im Ausland
- Home Affairs: Visa mit Bedingung 8501
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Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für ein Working-Holiday-Visum in Australien eine Krankenversicherung?
Home Affairs empfiehlt Besuchern ohne Medicare-Berechtigung eine private Krankenversicherung. Bei den Unterklassen 417 und 462 kann die Bedingung 8501 individuell auferlegt werden. Prüfen Sie Ihren Visumbescheid.
Ist eine Auslandskrankenversicherung für Neuseeland Pflicht?
Ja. Working-Holiday-Antragsteller aus Deutschland müssen eine medizinische und umfassende Krankenhausversicherung nachweisen, die für die gesamte Aufenthaltsdauer gilt. Nur die Programme mit Irland, Japan, Malaysia und dem Vereinigten Königreich sind ausgenommen.
Welche Versicherung verlangt Kanada für IEC?
Eine Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer, die medizinische Versorgung, Krankenhausaufenthalt und Rücktransport abdeckt. Kaufen Sie sie erst nach Erhalt des Port-of-Entry-Schreibens; wer keinen ausreichenden Schutz nachweist, dem kann die Einreise verweigert werden.
Was müssen Au-pairs bei der Versicherung beachten?
Die Regeln hängen vom Gastland und dem konkreten Visum ab. Klären Sie mit Behörde und Gastfamilie, wer Versicherung und Kosten übernimmt und ob die Tätigkeit vom Vertrag erfasst ist.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Work and Travel?
Die EHIC hilft nur bei entsprechenden Ansprüchen im europäischen Geltungsbereich. Fragen Sie Ihre Kasse nach Ihrem Status und planen Sie für Australien, Neuseeland oder Kanada geeigneten Schutz.
Wann schließe ich die Auslandskrankenversicherung für Work and Travel ab?
Prüfen Sie die Abschlussfrist und den möglichen Abschlussort beim Versicherer. Kanada empfiehlt, bis zum Port-of-Entry-Schreiben zu warten; der Schutz muss vor Einreise bestehen.
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Krankenversicherung für Expats
Internationale Krankenversicherung für Menschen, die außerhalb ihres Heimatlandes leben. Vergleiche die Tarifstufen und prüfe die Bedingungen auf der Seite des Partners, bevor du abschließt.
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Auslandskrankenversicherung für längere Aufenthalte
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Auslandskrankenversicherung bei AXA
Ebenfalls für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die länger im Ausland leben oder arbeiten: Auslandskrankenversicherung der AXA. Beitrag online berechnen; Deckungssummen und Bedingungen stehen bei AXA.
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